Planfeststellungsverfahren Ausbau des Autobahnanschlusses Rastatt-Nord

Die CDU-Kreistagsfraktion Rastatt unterstützt das vom Regierungs­präsidium Karlsruhe eingeleitete Planfeststellungsverfahren "B 462, vierstreifiger Ausbau mit Umbau der Autobahnanschlussstelle Rastatt-Nord“, das auch für das Murgtal von großen Bedeutung ist. Der Vor­sitzende der CDU-Kreistagsfraktion, Kreisrat Andreas Merkel (Gaggenau), hat dazu in der öffentlichen Sitzung des Kreistages am 20. Oktober 2026 wie folgt Stellung genommen:

Die B 462 (zwischen Abfahrt Rauental und dem Rastatter Tunnel) und der Autobahnanschluss Rastatt-Nord sind bereits heute vielfach erheb­lich überlastet. Weitere Zuwächse sind aufgrund ge­meind­licher Planungen, u.a. durch Ansiedlungen in Bischweier und Rastatt, sowie der gewerb­lichen Ansiedlungen, beispielsweise in Kuppenheim, in naher Zu­kunft zu er­warten. Aus- und Umbau des Knotens sind daher für die CDU-Fraktion ein bedeutendes und wichtiges Verkehrsprojekt für den Großraum Rastatt und das vordere Murgtal. Das Projekt dient der not­wendigen Verbesserung der Standortbedingungen in diesem Wirt­schafts­raum und damit der Zukunftsicherung der Region.

Es besteht auch nicht die in der Vorberatung vereinzelt geäußerte Befürchtung, dass ein Ausbau zusätzlichen Verkehr generieren wird. Dies ist Mitnichten der Fall: Das Verkehrsaufkommen ist bereits heute vorhanden; es kann aber aktuell nicht umweltverträglich abge­arbeitet werden.

Seitens der CDU-Fraktion hätten wir uns daher gewünscht, dass das förmliche Verfahren be­reits früher in Gang gekommen wäre, zumal wir wissen: Zwischen der Einleitung eines förmlichen Planfest­stellungsver­fahrens und einem tat­säch­lichen Baubeginn werden noch viele Jahre ins Land gehen. Für uns hat dieses Verfahren hohe Priorität, um möglichst bald über die Voraussetzungen für eine vollzugsreife Planung zu verfügen.

Die CDU-Fraktion unterstützt zugleich die vertiefte Prüfung der Teilan­schluss­variante C für die Kreisstraße von und nach Muggensturm; also die Variante rechts rein und rechts raus. Sie bietet aus unserer Sicht die Chance, der Positionierung der Gemeinde Muggensturm zu ent­sprechen und den gordischen Knoten in Sachen Kreisstraßenanbindung zu durch­schlagen. Eine solche Variante wäre auch ein wichtiger Beitrag für die Stärkung der Resilienz im Straßennetz des nördlichen Landkreises.

In gleicher Weise begrüßt die Fraktion, die in der politischen Stellung­nahme des Landkreises zum Planfeststellungsverfahren enthaltene Prüfung für die temporäre (während der Bauphase) und möglicher­weise dauerhafte Schaffung eines weiteren Autobahnanschlusses zwischen Muggensturm und Malsch. Dies umso mehr als die jüngste Rück­meldung der Autobahn­ge­sellschaft ein solches Ansinnen nicht kategorische abgelehnt hat, sondern vielmehr das Verfahren für einen solchen Antrag beschrieben hat.

Als Grundlage für eine fundierte Entscheidung und ggfs. spätere Antragstellung wäre es hier hilfreich, eine großräumige und verkehrs­träger­über­greifende Ver­kehrs­unter­suchung im Verflechtungsraum Murgtal, nördlicher Landkreis Rastatt und südlicher Landkreis Karlsruhe vorzu­nehmen, um fundierte Be­urteilungsgrundlagen zu erhalten. Eine solche Studie, die die Raumschaft gesamthaft und nicht einzel­fallbezogen betrachtet, kann unseres Erachtens sehr gut von der Region Karlsruhe, also vom Regionalverband, auf den Weg gebracht werden, weil die Frage eines möglichen weiteren Autobahnan­schlusses eine deutliche regional­planerische Dimension aufweist. Die CDU-Fraktion in der Verbandsversammlung der Region wirden einen solchen Antrag auf den Weg bringen.

Im Übrigen zur Klarstellung: Die Prüfung eines weiteren Autobahn­an­schlusses bei Muggensturm/Malsch stellt den Ausbau des Knotens Rastatt-Nord nicht in Frage. Dieser Ausbau ist unabhängig vom Ausgang der angesprochenen Prüfung notwendig und dringend geboten. Eine weitere Anschlussstelle darf daher weder als Ersatz für dieses Vorhaben verstanden werden noch dessen Planung, Ge­nehmigung oder Umsetzung verzögern.

Schließlich unterstützt die CDU-Kreistagsfraktion die Forderung, im Kontext des Ver­kehrs­knotens auch die Entlastung von Kuppenheim und Niederbühl vom Durchgangsverkehr weiter voranzutreiben. Aber auch hier gilt, das eine tun und das andere nicht lassen. Heißt, unsere Ziel­kaskade ist klar definiert: Weder ein möglicher weiterer Autobahn­anschluss noch die Frage einer Ortsumgehung dürfen zu einer Verzögerung bei der Planung und Realisierung des Knotens Rastatt-Nord führen.